Allgemeine Geschäftsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr (B2B) der Breitsamer & Ulrich GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich und Form

1.1. Die Breitsamer & Ulrich GmbH & Co. KG (nachfolgend: Breitsamer & Ulrich) mit Sitz in 81735 München ist Importeur, Abfüller und Händler von Honig.

1.2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Breitsamer & Ulrich mit Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie hingewiesen werden muss.

1.4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Breitsamer & Ulrich hat ihnen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt wird. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Breitsamer & Ulrich maßgebend.

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Produktspezifikationen, Kataloge oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden.

2.2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot.

Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Breitsamer & Ulrich berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (wie bspw. eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in EURO, netto sowie ab Werk (ex works) Markt Erlbach. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von Breitsamer & Ulrich.

3.2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den in Angeboten, Auftragsbestätigungen und schriftlichen Vereinbarungen festgelegten Konditionen. Die Zahlung erfolgt bei Neukunden grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorauskasse oder per Nachnahme. Kunden, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, beliefert Breitsamer & Ulrich, Bonität vorausgesetzt, auf Rechnung, wobei die Fälligkeit der Vergütung jedenfalls erst nach oder bei Erbringung der Leistung von Breitsamer & Ulrich eintritt. Breitsamer & Ulrich behält sich jedoch das jederzeitige Recht vor, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme durchzuführen, ins­besondere wenn der Kunde mit einer Forderung von Breitsamer & Ulrich in Verzug gerät oder wenn objektiv begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

3.3. Breitsamer & Ulrich ist berechtigt, Kostenvorschüsse und/oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu erstellen, ohne dass Teilrechnungen als solche zu benennen sind. Die Übersendung einer derartigen Rechnung bedeutet nicht, dass Breitsamer & Ulrich damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.

3.4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Breitsamer & Ulrich aufrechnen. Desgleichen steht dem Kunden ein Leistungsverweigerungs- bzw. Rücktrittsrecht nur auf Grund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu, welche aus demselben Rechtsverhältnis herrühren müssen, aus denen sich die Forderung der Breitsamer & Ulrich ergibt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziff. 6.2. Satz 2 dieser AGB unberührt.

3.5. Werden Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, ist Breitsamer & Ulrich berechtigt, die entstehenden Kosten zu berechnen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt Breitsamer & Ulrich keine Haftung.

3.6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Breitsamer & Ulrich unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden bis zur Aufhebung des Verzuges zu verweigern oder nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Breitsamer & Ulrich ist berechtigt, im Falle des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (ex works) Markt Erlbach, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Breitsamer & Ulrich berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung und Versicherung) selbst zu bestimmen.

4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über; beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder der Verzögerung bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Jede Verwahrung von Waren des Kunden erfolgt auf dessen Gefahr. Lagert die Ware nach Versandbereitschaft länger als 2 Wochen ab Mitteilung der Versandbereitschaft bei Breitsamer & Ulrich, ist Breitsamer & Ulrich berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden extern einzulagern oder Lagergebühren zu erheben.

4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist Breitsamer & Ulrich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwenden (wie bspw. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür wird eine Entschädigung i.H.v. 0,5% des Netto-Kaufpreises pro angefangene Kalenderwoche bis maximal insgesamt 5% bzw. 10% für den Fall der endgültigen Nichtabnahme berechnet, beginnend mit der Lieferfrist bzw. in Ermangelung dieser mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Hiervon unberührt bleibt der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche (wie insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung und Kündigung) durch die Breitsamer & Ulrich; die pauschale Entschädigung ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Breitsamer & Ulrich überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Breitsamer & Ulrich behält sich das Eigentum an den gelieferten bzw. verarbeiteten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche vor.

5.2. Breitsamer & Ulrich ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst eine entsprechende Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

5.3. Der Kunde ist zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist ihm eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware. Der Kunde hat Breitsamer & Ulrich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Breitsamer & Ulrich gehörende Vorbehaltsware erfolgen.

5.4. Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen als Sicherheit bereits jetzt an Breitsamer & Ulrich ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Dessen ungeachtet ist der Kunde zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf berechtigt und verpflichtet, solange Breitsamer & Ulrich diese Ermächtigung nicht widerruft. Der Kunde verpflichtet sich, Breitsamer & Ulrich auf erste Anforderung hin mitzuteilen, gegen wen er Forderungen aus dem Weiterverkauf der von Breitsamer & Ulrich gelieferten Vorbehaltswaren hat. Der Kunde verpflichtet sich, Breitsamer & Ulrich alle zur Geltendmachung der an Breitsamer & Ulrich abgetretenen Forderung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

5.5. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht Breitsamer & Ulrich gehörenden Waren durch den Kunden, erwirbt Breitsamer & Ulrich an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungsbetrages inklusive Umsatzsteuer der Vorbehaltsware.

5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verletzt er auf andere Weise seine vertraglichen Pflichten, ist Breitsamer & Ulrich zur Rücknahme der Vorbehaltsware sowie zur Aussetzung vereinbarter Leistungen berechtigt, auch wenn Breitsamer & Ulrich nicht vom Vertrag zurücktritt. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Breitsamer & Ulrich diese Rechte nur geltend machen, wenn diese dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder die Frist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

5.7. Übersteigt der realisierbare Wert aller vorstehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10%, gibt Breitsamer & Ulrich auf Verlangen des Kunden Sicherungsrechte nach seiner Wahl frei.

6. Gewährleistung

6.1. Für Mängel und für das Fehlen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit an gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die Breitsamer & Ulrich unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich durch den Kunden angezeigt werden und die auf einem, vor dem Gefahrübergang liegenden Umstand beruhen, leistet Breitsamer & Ulrich ausschließlich in der Weise Gewähr, dass zunächst im Rahmen der Nacherfüllung nach Wahl von Breitsamer & Ulrich im Werk Markt Erlbach nachgebessert oder mangelfreie Ware ab Werk Markt Erlbach nachgeliefert wird.

6.2. Breitsamer & Ulrich ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.3. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang und endet mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Restlaufzeit, sofern eine solche vertraglich vereinbart ist.

6.4 Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

6.5. Andere Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder des Fehlens der vereinbarten Beschaffenheit insbesondere Ansprüche auf Ersatz wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit sich aus Ziff. 7.1. bis 7.3. dieser AGB nichts anderes ergibt.

6.6. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Waren verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet werden, sofern die Be- oder Verarbeitung nicht nach der guten Herstellungspraxis erfolgt. Zur sachgemäßen Behandlung gehört insbesondere die erforderliche und vom Kunden nachzuweisende Einhaltung der nach der guten Herstellungspraxis zu beachtenden Transport- und Lagerbedingungen.

6.7. Sind im Zuge der Nacherfüllung durch Breitsamer & Ulrich Leistungsteile zu ersetzen, die nicht mit einem Mangel des Produktes zusammenhängen (sog. Sowieso – Kosten), ist Breitsamer & Ulrich berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde entsprechende Zuzahlung leistet.

6.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt bzw. erstattet Breitsamer & Ulrich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Breitsamer & Ulrich vom Kunden die aus dem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7. Haftung

7.1. Breitsamer & Ulrich haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Breitsamer & Ulrich auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus einer nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt; unter einer wesentlichen Vertragspflicht wird die Verpflichtung verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In letztgenanntem Fall ist die Haftung von Breitsamer & Ulrich jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schadens begrenzt, bei Verzug auf 5% des Lieferwertes verspätet gelieferter Ware.

7.2.Die unter Ziff. 7.1. dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Breitsamer & Ulrich nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Breitsamer & Ulrich einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder sonstiger Obliegenheiten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, für den Breitsamer & Ulrich nach Maßgabe von Ziff. 7.1. und Ziff. 7.2. dieser AGB haftet, oder gebotene Maßnahmen der Schadensminderung unterlassen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Breitsamer & Ulrich und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Unbeschadet Ziff. 7.3. Satz 1 dieser AGB haftet Breitsamer & Ulrich für den Verlust von Daten oder Schäden an aufgezeichneten Daten unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziff. 7.1. und Ziff. 7.2. dieser AGB nur dann und bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

8. Geheimhaltung, Urheberrecht sowie sonstige Rechte

8.1. Breitsamer & Ulrich sowie der Kunde verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse geheim zu halten sowie die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltenen oder gewonnenen Informationen außerhalb der Durchführung des Auftrags nicht unbefugt zu offenbaren und/oder zu verwerten.

8.2. Spezifikationen, Kostenvoranschläge, Muster, Entwürfe und sonstigen Unterlagen der Breitsamer & Ulrich dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach übergebenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen dabei zu Lasten des Kunden; die Breitsamer & Ulrich ist insoweit von jeder Inanspruchnahme freizustellen.

8.3. Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrags Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen oder ähnliches erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt Breitsamer & Ulrich dem Kunden hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mitübertragen, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und ähnliches zu verändern (wie zu bearbeiten) oder diese außerhalb seines Geschäftsbetriebs irgendwie zu nutzen. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Breitsamer & Ulrich.

9. Datenschutz

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 lit. b) DS-GVO).

9.2. Der Kunde nutzt die erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen. Die Rechte an den Informationen, die der Kunde von Breitsamer & Ulrich erhalten hat, verbleiben bei Breitsamer & Ulrich, soweit nichts anderes vertraglich geregelt wird.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen daraus unterliegen in vollem Umfang deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Breitsamer & Ulrich in München, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Breitsamer & Ulrich ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

10.3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus daliegenden ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).